Eine bundesweite Zahl gibt es nicht. Wie hoch Ihr Zaun sein darf, entscheiden das Bundesland, die Gemeinde und manchmal der Bebauungsplan für Ihre Straße. In der Praxis bewegen sich die meisten Grundstückszäune in Deutschland zwischen 1,20 und 1,80 Metern, und in diesem Rahmen ist selten eine Genehmigung nötig.
Wir bauen seit Jahren Zäune für Kunden in ganz Deutschland, und die Frage nach der erlaubten Höhe kommt in fast jeder Beratung auf. Hier der Überblick: welche Regeln gelten, welche Höhen üblich sind und wo Sie vor der Bestellung nachfragen sollten.
Drei Ebenen spielen mit. Die Landesbauordnung legt fest, bis zu welcher Höhe eine Einfriedung verfahrensfrei bleibt, also ohne Bauantrag gebaut werden darf. Das Nachbarrechtsgesetz des Bundeslandes regelt das Verhältnis zum Nachbarn, zum Beispiel wer einen Zaun verlangen kann, wer die Kosten trägt und welche Höhe an der gemeinsamen Grenze angemessen ist. Dazu kann die Gemeinde über Bebauungsplan oder Gestaltungssatzung eigene Vorgaben machen, bis hin zu Material und Farbe.
Drei Bundesländer fallen aus der Reihe: Bremen, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben kein eigenes Nachbarrechtsgesetz. Dort gelten das BGB und die örtlichen Bauvorschriften.
Die genauen Werte unterscheiden sich je nach Land und Lage auf dem Grundstück. Ein paar Größenordnungen haben sich aber eingebürgert:
Zur Straßenseite und im Vorgarten setzen viele Gemeinden niedrigere Grenzen an als zur Nachbarseite oder hinter dem Haus. Wer dort einen hohen Sichtschutz plant, sollte zuerst in den Bebauungsplan schauen.
Der Begriff taucht in vielen Nachbarrechtsgesetzen auf und sorgt regelmäßig für Verwirrung. Gemeint ist: Wenn ein Nachbar eine Einfriedung verlangt, muss sie dem entsprechen, was in der Gegend üblich ist. In einer Siedlung mit niedrigen Maschendrahtzäunen wäre eine zwei Meter hohe blickdichte Wand kaum ortsüblich. In einem Neubaugebiet, in dem überall 1,60 m hohe Doppelstabmatten stehen, sieht die Sache anders aus. Ein Blick in die Nachbarschaft hilft bei der Einschätzung oft mehr als der Gesetzestext.
Ein normaler Zaun darf in der Regel direkt an die Grenze, solange er komplett auf Ihrem Grundstück steht. Das betrifft auch die Fundamente: Punktfundamente und Pfosten sollten die Grenzlinie nicht überschreiten, sonst gibt es später Ärger beim Verkauf oder mit dem Nachbarn. Wo nichts anderes geregelt ist, gilt für höhere oder massive Anlagen häufig ein Mindestabstand von 50 cm.
Steht der Zaun genau auf der Grenze, gilt er meist als gemeinsame Einrichtung nach § 921 BGB. Dann dürfen Sie ihn ohne Zustimmung des Nachbarn weder abreißen noch verändern. Wer freie Hand behalten will, baut ein paar Zentimeter auf der eigenen Seite.
Bevor Sie einen Zaun bestellen, reichen drei Schritte:
Für unsere Kunden ist das Thema am Ende unkomplizierter, als es klingt. Wir fertigen Zäune nach Maß, die Höhe legen Sie fest. Ob 1,20 m für den Vorgarten oder 1,80 m als Sichtschutz zur Nachbarseite, gebaut wird, was vor Ort erlaubt ist und zum Grundstück passt. Bei Doppelstabmatten sind Höhen von 1,03 bis 2,03 m gängig, geschmiedete Modelle fertigen wir in jeder Zwischenhöhe. Was die einzelnen Varianten kosten, steht in unserer Preisliste mit Beispielprojekten.
Ein Hinweis noch: Dieser Beitrag gibt eine Orientierung, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Regelungen Ihres Bundeslandes und Ihrer Gemeinde, im Zweifel fragen Sie beim örtlichen Bauamt nach.
In den meisten Bundesländern sind 1,20 bis 1,80 m an der Nachbargrenze unproblematisch. Die genaue Grenze steht im Nachbarrechtsgesetz Ihres Bundeslandes und im Bebauungsplan der Gemeinde.
Meistens nicht. Einfriedungen bis etwa 1,20 bis 2 m Höhe sind je nach Landesbauordnung verfahrensfrei. Oberhalb dieser Werte oder bei massiven Mauern wird ein Antrag fällig.
Üblich sind 1,70 bis 1,90 m. Zur Straße und im Vorgarten gelten oft strengere Vorgaben als zur Nachbarseite.
Ja, solange er vollständig auf Ihrem Grundstück steht, samt Fundamenten. Für sehr hohe oder massive Anlagen kann ein Grenzabstand von etwa 50 cm verlangt werden.
Eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. In einigen Bundesländern kann der Nachbar aber eine Einfriedung verlangen, dann wird sie gemeinsam geregelt und oft auch gemeinsam bezahlt.
Sie wissen schon, welche Höhe es werden soll? Dann schicken Sie uns die Maße über die Preisanfrage, wir melden uns mit einem konkreten Angebot. Und wenn die Gemeinde erst noch gefragt werden muss, rechnen wir Ihnen gern beide Varianten durch.
Wir sind uns dessen bewusst, dass unsere Kunden an hochwertigen Schmiedezäunen und anderen Schmiedeprodukten interessiert sind. Bei Polzaun können Sie Zäune, Tore und Geländer aus Polen aus nicht legiertem Stahl von sehr hoher Qualität bestellen, die standardmäßig feuerverzinkt sind. Unsere hochqualifizierten Mitarbeiter sind für die sorgfältige Verarbeitung unserer Zaunfelder, Tore, Geländer sowie Fenstergitter verantwortlich.