Eine Außentreppe braucht in der Regel ein Geländer, sobald ihre freie Seite mehr als 1 m über dem Boden liegt. Vorgeschrieben sind dann meist mindestens 90 cm Höhe, lotrecht über der Stufenvorderkante gemessen. Einen festen Handlauf verlangt die Musterbauordnung an jeder Treppe, als Faustregel ab drei Stufen.
Maßgeblich ist die Bauordnung Ihres Bundeslandes. Nach § 38 der Musterbauordnung braucht eine begehbare Fläche eine Umwehrung, also ein Geländer oder eine Brüstung, sobald sie an eine mehr als 1 m tiefer liegende Fläche grenzt. Brandenburg und Sachsen haben das übernommen (§ 38 BbgBO), während Bayern die Grenze schon bei mehr als 0,50 m zieht (Art. 36 BayBO). Die freien Seiten von Treppenläufen nennen diese Gesetze eigens und ohne Höhenangabe. Für sie steht die Schwelle von 1 m in der DIN 18065 „Gebäudetreppen“, die für Ein- und Zweifamilienhäuser aber nicht verbindlich eingeführt ist.
Bei 17 cm Stufenhöhe ist 1 m mit der sechsten Stufe überschritten, 0,50 m mit der dritten. Ein fester, griffsicherer Handlauf ist nach § 34 der Musterbauordnung an jeder Treppe Pflicht. Von einem Treppenlauf spricht die DIN 18065 ab drei Stufen, daher die Faustregel „Handlauf ab drei Stufen“. Baden-Württemberg verlangt ihn erst bei mehr als fünf Stufen und mehr als 1 m Absturzhöhe (§ 28 LBO). Im Einzelfall entscheidet Ihr Bauamt.
Fehlt der Handlauf oder das Geländer und stürzt deshalb jemand, kann der Eigentümer nach § 823 BGB haften.
Mindestens 90 cm Höhe verlangt die Musterbauordnung. Gemessen wird nach DIN 18065 lotrecht von der Stufenvorderkante bis zur Oberkante des Geländers. Die meisten übrigen Maße stammen aus dieser Norm.
| Anforderung | Maß | Grundlage |
|---|---|---|
| Geländerhöhe bis 12 m Absturzhöhe | mindestens 90 cm | § 38 MBO, DIN 18065:2020-08 |
| Handlaufhöhe über der Stufenvorderkante | 80–115 cm | DIN 18065, Sollwert |
| Lichter Abstand der Stäbe | höchstens 12 cm | DIN 18065 |
| Waagerechter Abstand zwischen Treppe und seitlichem Geländer | höchstens 6 cm | DIN 18065 |
| Abstand des Handlaufs zur Wand | mindestens 5 cm | DIN 18065 |
| Horizontale Last am Handlauf (Holmlast) im Wohngebäude | 0,5 kN/m, etwa 50 kg/m | DIN EN 1991-1-1/NA |
Die 12 cm gelten nach der Norm dort, wo mit unbeaufsichtigten Kleinkindern zu rechnen ist. Das Geländer soll dann auch das Überklettern erschweren, etwa durch senkrechte Stäbe statt Querstäben. Solche Muster finden Sie bei unseren Geländern aus Stahl und Schmiedeeisen.
Für Treppen in Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2, also im üblichen Ein- oder Zweifamilienhaus, ist die DIN 18065 keine verbindliche Bauvorschrift. Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen nimmt diese Gebäude von der Norm aus. Auch die 12-cm-Regel gilt nicht für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen. Enge, senkrechte Stäbe lohnen sich dennoch, denn Kinder kommen auch zu Besuch.
Die Landesbauordnung gilt trotzdem. Länder wie Brandenburg und Sachsen, die der Musterbauordnung folgen, schreiben Handlauf und 90 cm Geländerhöhe selbst vor. Bayern verlangt nur eine Umwehrung, die „ausreichend hoch und fest“ ist. Dort dient das Maß der Norm als Orientierung.
Bei der aufgesetzten Montage stehen die Pfosten mit Fußplatten auf den Stufen. Das kostet etwas Laufbreite, und die Anker sitzen nah an der Stufenkante. Seitlich montierte Pfosten werden an der Stirnseite der Stufen oder an der Treppenwange verschraubt. Die Laufbreite bleibt frei. Dafür muss die Treppe an dieser Seite aus tragfähigem Beton oder massiven Blockstufen bestehen. Waagerecht dürfen zwischen Stufenkante und Geländer höchstens 6 cm frei bleiben (DIN 18065).
In Beton gehören Dübel mit Zulassung für gerissenen Beton, im Außenbereich aus nichtrostendem Stahl. Sie müssen im tragenden Beton sitzen, nicht im Fliesenbelag oder Mörtelbett darunter. In Naturstein wie Granit sind eingeklebte Ankerstangen mit Injektionsmörtel üblich, weil sie keinen Spreizdruck erzeugen, der die Stufenkante absprengen könnte.
Unsere Geländer bestehen aus Stahl S235JR und werden nach EN ISO 1461 feuerverzinkt. Bei diesem Stückverzinken taucht das fertig geschweißte Bauteil ins Zinkbad, so liegt das Zink auch auf den Schweißnähten. Darüber kommt die Pulverbeschichtung im RAL-Ton, etwa Anthrazit RAL 7016. Beide Schichten zusammen halten 20 bis 50 Jahre. Wie Zink und Pulverlack einander ergänzen, steht im Beitrag Feuerverzinkt oder pulverbeschichtet.
An einer Außentreppe unter 1 m Absturzhöhe verlangt die DIN 18065 kein Geländer. Oft genügt dann ein Handlauf an der Hauswand oder frei stehend auf zwei Pfosten. Er wird wie das Geländer verzinkt und beschichtet. Gut zu greifen sind runde Profile mit 3 bis 4,5 cm Durchmesser (DIN 18040-1).
Als Richtwert für unsere Geländer gelten 160 bis 280 Euro pro laufenden Meter bei geraden Stäben ohne Zierelemente und 220 bis 450 Euro bei geschmiedeten Ornamenten. Bei einem Treppengeländer hängt der Preis zusätzlich von Neigung und Podest der Treppe ab. Den genauen Betrag einschließlich Montage nennt das Angebot. Ihr Treppengeländer aus Polen fertigen wir nach Maß in unserer Kunstschmiede in Gubin an der Neiße. Lieferung und Montage in Deutschland übernimmt unser eigenes Team. Von der Bestellung bis zum Aufbau vergehen 6 bis 10 Wochen.
Für ein erstes Angebot genügen Länge, Höhe, ein Foto und Ihre Postleitzahl. Genauer wird es mit diesen Angaben:
Entscheidend ist die Absturzhöhe, nicht die Stufenzahl. Nach DIN 18065 braucht die freie Seite einer Treppe ein Geländer, wenn sie mehr als 1 m über dem Boden liegt. Bei niedrigeren Treppen fragen Sie das Bauamt, denn die Musterbauordnung nennt für Treppen keine Höhe. Ein Handlauf gehört nach der Faustregel ab drei Stufen dazu.
Mindestens 90 cm, so steht es in der Musterbauordnung und in der DIN 18065. Gemessen wird lotrecht über der Stufenvorderkante bis zur Oberkante des Geländers, auch wenn der Handlauf tiefer sitzt. Bayern nennt im Gesetz keine Zahl. Der Handlauf soll nach der Norm zwischen 80 und 115 cm hoch liegen.
In der Regel ja. Die Musterbauordnung verlangt einen festen und griffsicheren Handlauf, auf beiden Seiten nur, soweit die Verkehrssicherheit es erfordert.
Ja, wenn der Anker im tragenden Stein oder Beton sitzt. In massive Blockstufen werden Ankerstangen mit Injektionsmörtel eingeklebt. Bei dünnen Platten im Mörtelbett muss der Anker bis in den tragenden Beton reichen. Trägt der Untergrund nicht, bleibt die seitliche Montage oder ein Pfosten im eigenen Fundament neben der Treppe.
Fotos unserer Geländer sehen Sie auf der Angebotsseite Geländer und Fenstergitter aus Polen. Sie erreichen uns unter +49 152 52 32 53 44 oder info@polzaun.de. Am schnellsten geht es über die Preisanfrage, und das Angebot kommt innerhalb von 24 bis 48 Stunden.
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